Die an den Beratungsstellen angebotenen Kurse eigenen sich in besonderer Weise hierfür: - Weil an Suchtberatungsstellen Personal arbeitet, daß hinsichtlich des Umgang mit Suchtmittelgefährdeten und –kranken viel Erfahrung, Fachkompetenz und Verständnis besitzt.
Merke: Nicht jeder Psychologe ist automatisch mit Abschluß seines Studiums Suchtexperte. Fragen Sie bei Verkehrspsychologen nach, worauf sich seine Fachkompetenz begründet (Praxiserfahrung in Suchteinrichtungen sind gute Referenzen).
- Weil an anerkannten Suchtberatungsstellen ein Qualifikationsstandard der MitarbeiterInnen verlangt wird. Viele PSB´s haben inzwischen die Anerkennung als ambulante Behandlungsstelle seitens der Rentenversicherungsträger und der Krankenkassen. Vorgabe für hierfür sind unter anderem die Durchführung regelmäßiger Supervisionssitzungen und Konsiliararztbesprechungen – Vorgaben die viele freischaffende Verkehrs- psychologen nicht erfüllen können. Hinzu kommt, das im Falle eines Therapiewunsches die Kosten hierfür von den Rehabilitationsträgern (LVA, BfA, Krankenkassen) übernommen werden und durch die Kenntnis der Einrichtung und der MitarbeiterInnen eine niederschwellige Fortführung von Motivationsarbeit zur Therapie besteht.
Merke: Motivationsarbeit benötigt Zeit. Verhaltens- und Einstellungsänderungen vollziehen sich nicht an einem Tag. Daher sind einmalige und kurzfristige Veranstaltungen nicht sinnvoll. Die Gutachter gehen von einer Einstellungs- und Verhaltensänderung aus, die “stabil und motivational gefestigt” ist!
- Weil die MitarbeiterInnen einer Psychosozialen Beratungsstelle nur ihrem fachlichen Auftrag als Berater und Therapeut unterliegen, mit Fachaufsicht ihrer Vorgesetzten bzw. deren übergeordneter Verwaltung. Damit wird sichergestellt, daß materielle Interessen nicht im Vordergrund stehen können und es besteht durch die jeweiligen Jahresberichte ein Art öffentlicher Kontrolle. Leider gibt es auf dem freien Markt immer wieder “schwarze Schaffe”, welche die Situation der Betroffenen ausnützen.
Merke: Falls Sie ein Beratungsangebot auf dem freien Markt bevorzugen, fragen Sie bei den zuständigen Landratsämtern nach einer Liste der zugelassenen Verkehrspsychologen. Auch können manchmal bei Begutachtungsstellen ein Mal pro Monat kostenlos Informationsabende besucht werden. Meiner Meinung nach hat diese Form der Beratung seine Grenze, da Beratungsinstanz und Kontrollinstanz nicht miteinander vereinbar ist. Beratungsgespräche an den Suchtberatungsstellen sind zudem meistens kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht. |