Was können Sie tun?
- Fachpersonal um Informationen anfragen (Zusammenarbeit mit außerbetrieblichen Institutionen, siehe oben).
- Arbeitskreis “Sucht im Betrieb” initiieren, um suchtpräventive Maßnahmen zu planen und durchführen zu können.
- Entwicklung einer Betriebs-/Dienstvereinbarung, umanhand eines Stufenplanes Vorgehensweisen und Schritte festzulegen, die für alle MitarbeiterInnen nachvollziehbar und verbindlich sind (Rechtssicherheit schaffen).
- Betriebliche Funktionsträger (Vorgesetzte, Betriebs-/ Personalräte, Sicherheitsingenieur, Personalleitung, Werksarzt, betriebliche Suchthelfer usw.) schulen, damit mit entsprechender Handlungs- kompetenz Gespräche geführt und Interventionen eingeleitet werden können (gezielte Interventionen, frühzeitiges Ansprechen, Führen offener Gespräche).
- Belegschaft informieren über Ziele, Inhalte und Möglichkeiten suchtpräventiver Maßnahmen (z.B. über Aushänge, Broschüren, Betriebsversammlungen usw.).
- Griffnähe verringern (Bierautomaten)
- Kantinenangebote entsprechend gestalten (keine scharfen Alkoholika, Preisgefüge: Nichtalkoholische Getränke billiger!).
- Reduzierung trinkfördernder Arbeitsbedingungen in Bereichen von Über-/Unterforderung, Arbeitszeitregelung, Arbeitsinhalte überdenken.
- Innerbetriebliche Suchtkrankenhilfe einrichten.
- Nachsorgemaßnahmen entwickeln. |